Wir mischen mit

 

Der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg vertritt seine Interessen und damit die der Eltern der Kindertagesstätten und GBS-Einrichtungen u. a. in folgenden Gremien:

  • BEVKI - Mitglied in der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
  • Elternkammer Hamburg - Gast im Plenum und im "Grundschulausschuss"
  • Familien-, Kinder- und Jugendausschuss der Hamburger Bürgerschaft (FKJA) - Beobachter
  • Landes-Arbeitsgemeinschaft §78 SGB VIII Kita (LAG 78) - Mitglied
  • Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) - beratendes Mitglied
  • und weiteren Gremien

Darüber hinaus wirkt der LEA in Arbeitsgruppen (AG) mit und bildet auch selbst zu einzelnen Schwerpunkten AGs. Wir haben z. B. die AGs Ernährung, Flüchtlingskinder, GBS (Ganztag), Integration/Inklusion.  Anders als bei den Gremien können bei den LEA AGs auch sich auch nicht LEA-Delegierte einbringen und mitwirken.

Bei Interesse einfach melden - Kontakt über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir freuen uns immer über AKTIV MITWIRKENDE!

Seit Jahren engagieren sich bundesweit Eltern und Elternvertretungen für bessere Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen. Um bundesweit auf mehr Gehör zu treffen und die Standards in allen Bundesländern verbessern zu können, wurde die BEVKI ( „Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ gegründet.

Was in der KITA-Zeit mit Elternausschuss in der Kita, auf Bezirksebene (BEA) und auf Landesebene (LEA) beginnt, wird in der Schulzeit fortgeführt - natürlich unter anderem Namen. Die Sprache ist von der Elternkammer.

Diese vertritt die Interessen der Eltern aller Hamburger SchülerInnen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, fungiert sie gegenüber der Schulbehörde in einer beratenden Funktion. Sie pflegt die Kontakte zu allen am Schulwesen beteiligten Personen.

Hamburgs Landesparlament ist die Bürgerschaft, der Senat die Regierung. Die Bürgerschaft erlässt Gesetze und kontrolliert die Arbeit des Senats. Im Plenum der Bürgerschaft werden Meinungen ausgetauscht, es wird diskutiert und abgestimmt. Im Vorfeld wurde in den entsprechenden Fachausschüssen beraten und Empfehlungen ausgesprochen. 

Die Mitglieder der Bürgerschaft werden direkt von den Bürger:innen gewählt und bilden so die politische Vielfalt der Stadt ab.

Der LEA engagiert sich in der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) nach § 78 SGB VIII.

Rechtliche Grundlage (*):
Nach § 78 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) sollen Träger der öffentlichen Jugendhilfe - in diesem Fall die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI = Sozialbehörde) - Arbeitsgemeinschaften zu unterschiedlichen Themen der Jugendhilfe anbieten.

Der Landesjugendhilfeausschuss wirkt innerhalb der Sozialbehörde  bei landesjugendamtlichen Aufgaben mit.

Er beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

Zusammensetzung Stand November 2025:

Aufgaben und Mitglieder
Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

Die stimmberechtigten Mitglieder sind

  • die Leitung des Amtes für Familie,
  • Vertretungen, die auf Vorschlag der Fraktionen von der Bürgerschaft gewählt werden sowie
  • Vertretungen, die auf Vorschlag von Jugendhilfeträgern, Wohlfahrts- und Jugendverbänden von der Bürgerschaft gewählt werden.


Die beratenden Mitglieder setzen sich aus Vertretungen

  • der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde, der islamischen Religionsgemeinschaften, der Alevitischen Gemeinde sowie
  • Personen im ärztlichen Dienst, im Richteramt, von der Polizei, aus der Behörde für Schule und Berufsbildung, aus der Jugendberufsagentur und
  • aus dem Landeselternausschuss (LEA) zusammen.

Die näheren Aufgaben und die genaue Zusammensetzung sind im Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (AG SGB VIII) geregelt.

 

 

 

 

 

  • die Leitung des Amtes für Familie,
  • Vertretungen, die auf Vorschlag der Fraktionen von der Bürgerschaft gewählt werden sowie
  • Vertretungen, die auf Vorschlag von Jugendhilfeträgern, Wohlfahrts- und Jugendverbänden von der Bürgerschaft gewählt werden.

Die beratenden Mitglieder setzen sich aus Vertretungen

  • der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde, der islamischen Releglionsgemeinschaften, der Alevitischen Gemeinde sowie
  • Personen im ärztlichen Dienst, im Richteramt, von der Polizei, aus der Behörde für Schule und Berufsbildung, aus der Jugendberufsagentur und
  • aus dem Landeselternausschuss (LEA) zusammen.

Die näheren Aufgaben und die genaue Zusammensetzung sind im Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (AG SGB VIII) geregelt.

Auf der konstituierenden Sitzung des LEA am 25. November 2025 gewählt:

Angelika Bock