Weitere Aktuelle Meldungen

Update: 2. April - mehrsprachiges Unterstützungsangebot für Eltern

Kein April-Scherz:
Anträge auf Notfall KIZ (KInderzuschlag) können ab 1. April gestellt werden - Anspruch online prüfen

 Grafik zum Notfall-Kiz.

Quelle: https://www.bmfsfj.de/kiz:

Antragstellung ab 1. April möglich

Mit dem Notfall-KIZ (= Kinderzuschlag) werden Eltern unterstützt, bei denen wegen der Corona-Pandemie Einkommen wegfallen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Siehe unten im Text.

Anspruch auf Zusatzleistung online prüfen

Weitere Infos unter: https://www.bmfsfj.de/kiz

Engagement in Corona-Zeiten: Hamburg hält zusammen: Viele Hamburger*innen wollen helfen

Die Hilfsbereitschaft soll ankommen. Die Sozialbehörde hat heute mitgeteilt, dass zusammen mit den Freiwilligenagenturen die Angebote und Gesuche gebündelt, online zusammengeführt und zugeordnet werden.

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Es ist beeindruckend, wie sehr die Hamburgerinnen und Hamburger auch in dieser Zeit füreinander einstehen und welche kreativen Wege dabei beschritten werden. Ob mit Telefonpatenschaften, mit Einkaufshilfen oder dem Schreiben von Postkarten: Sie tragen alle dazu bei, dass es in unserer Stadt weiterhin menschlich zugeht. Hamburg hält zusammen – trotz Abstand! Ich danke Ihnen dafür von ganzem Herzen!

Nähere Infos unter: https://www.hamburg.de/engagement/ Liste wird regelmäßig aktualisiert

Finanzielle Unterstützung:
Die Sozialbehörde unterstützt freiwilliges Engagement auch finanziell.

Ausführliche Infos bitte der Pressemitteilung der Sozialbehörde entnehmen.

Update 24. März: LEA Pressemitteilung: Hilfspaket für Eltern darf keine Mogelpackung sein 
sowie Infoschreiben der BASFI als Aushang für die Einrichtungen (Anlage am Ende des Artikels)

 Neuer Inhalt

Quelle: https://www.bmfsfj.de/kiz:
Info von Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen - Notfall-Kinderzuschlag (kurz KiZ) für Familien mit kleinen Einkommen. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum (bisher die letzten sechs Monate) deutlich verkürzt.

Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. September 2020. Aber damit nicht genug: Eltern können auch mit weiteren Unterstützungen rechnen.

Am Sonntag, 22. März verkündete Kanzlerin Merkel weitere verschärfte Maßnahmen, auf die sie sich mit den Ministerpräsidenten*innen geeinigt hat. Die Maßnahmen gelten bundesweit. Neue Regelungen zum Aufenthalt in öffentlichen Raum, von einer generellen Ausgangssperre wurde (noch) abgesehen. Diese Leitlinien sollen mit dazu beitragen, die Ausweitung des Virus zu verlangsamen. In Hamburg hat der Senat folgdende weitere Anordnungen getroffen, die ab sofort gelten:

  • Der Aufenthalt für Personen im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie in Begleitung der Personen gestattet, die in derselben Wohnung leben oder in Begleitung einer weiteren Person, die nicht in derselben Wohnung lebt.
  • Der Betrieb von Gewerben wie Kosmetikstudios, Friseure oder Tattoo-Studios wird untersagt.

Videobotschaft  Erster BürgermeisterTschentscher: / Aufzeichnung der Rede von Bundeskanzlerin Merkel

Gestern wurde im Hamburg Journal berichtet, dass Senator Rabe mitgeteilt hat, dass die Schulen bis 19. April geschlossen seien. Für die Kitas würde sich dies Donnerstag nach einen Gespräch mit den Verbänden klären.

Die Entscheidung ist nun gefallen.

Aktueller Stand auf der Seite der BASFI vom 19. März - Schließung voraussichtlich bis 19. April
NDR-3-Beitrag vom 19. März: Coronavirus: Auch Kitas in Hamburg weiter geschlossen
DPA Nachrichten-Feed 19. März: Kitas in HH bleiben wegen Corona länger geschlossen
Eltern-Informationen der Elbkinder-Einrichtungen Kita und GBS vom 19. März

  • Schulen und Kitas bis einschließlich 19. April geschlossen - keine Regelbetreuung in Kita und GBS
  • Notbetrieb bleibt weiter bestehen
  • Weiterhin Verbot für Rückkehrer*innen aus Risikogebieten: Kinder - unabhängig von der Berufsgruppe der Eltern und - Mitarbeiter müssen 14 Tage zu Hause bleiben.
  • Kita-Beiträge der Eltern sollen ausgesetzt bzw. erstattet werden (im Rahmen des Kita-Gutschein-Systems)
    Es geht dabei "nur" um den Zeitraum der Schließung - im März somit ab 16. März
    Kitas bekommen den Ausfall ersetzt - siehe Auszug aus der Pressemitteilung der Behörde: