Gute Nachrichten aus der Schulbehörde:
Alle nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) anspruchsberechtigten Kinder erhalten 6 Wochen Ferienbetreuung pro Jahr kostenlos - gültig ab den kommenden Sommerferien.

Im Dezember 2016 hat die HH Bürgerschaft beschlossen, dass alle nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) anspruchsberechtigten Kinder für einen Zeitraum von sechs Ferienwochen eine gebührenfreie Ferienbetreuung angeboten bekommen.

Die Schulen wurden Anfang Februar davon in Kenntnis gesetzt und gebeten, die Eltern über das neue Angebot zu informieren. Sie sollen den Bedarf erfragen und erfassen. Diese Regelung gilt für das laufende Schuljahr für die anstehenden Sommerferien 2017. Jetzt heißt es die Fristen einzuhalten.

 

Fristen Antragstellung

  • bis spätestens 31. März 2017 müssen die Ferienwochen 2017 beantragt werden,
  • bis zum 31. Mai 2017 müssen die Anträge für die Ferienbetreuung im kommenden Schuljahr 2017/18 gestellt werden.

Den BuT-Leistungsberechtigten, die bereits Ferien gebucht haben, werden die bisher gezahlten Gebühren für bis zu sechs Ferienwochen erstattet. Allerdings müssen die Eltern die Gebühren solange weiter zahlen, bis sie den neuen Gebührenbescheid erhalten. Und vor der Auszahlung eines Guthabens wird durch die Kasse Hamburg geprüft, ob alle Forderungen erfüllt sind. Sollte das im Einzelfall bei Familien nicht der Fall sein, kann es daher sein, dass Eltern dann keine Gebühren erstattet bekommen. 

weitere Info über die Drucksache 21/6981 -
zu finden in der Hamburger Parlamentsdatenbank https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/