Der Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in freier Trägerschaft in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vom 27. Januar 2012 beschreibt die Leistungen der kooperierenden Träger. Er regelt unter anderem die erforderlichen Personalqualifikationen, den Schutz von Kindern und die Qualitätssicherung sowie die Grundsätze der Entgeltberechnung. Er entspricht inhaltlich weitgehend dem regulären LRV GBS (Erstveröffentlichung 2012, überarbeitet 2019 und 2020)

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