An Grundschulen und an weiterführenden Schulen wird von 13 bis 16 Uhr ein kostenloses Bildungs- und Betreuungsangebot vor Ort oder in unmittelbarer Nähe und die Möglichkeit zu einem kostenpflichtigen Mittagessen vorgehalten.

Zeiten von 6 bis 8 Uhr und von 16 bis 18 Uhr sowie die Betreuung in den Ferien können nach Bedarf kostenpflichtig hinzu gebucht werden. Diese Bildungs- und Betreuungsangebote gelten für alle Schülerinnen und Schüler (inklusive der Vorschulklassen) bis zu dem Schuljahr, in dem sie das 14. Lebensjahr vollenden, d.h. in der Regel bis zur Jahrgangsstufe 8.

An Vorschulklassen ist das Angebot analog zur Kita von 13 bis 16 Uhr aber kostenpflichtig. Die Anmeldung zu diesen Angeboten unterliegt keiner Bedarfsprüfung und kann direkt in der Schule vor Ort von den Familien vorgenommen werden.