Da der Part Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen bei der Elternvertretung in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkselternausschüsse (BEA) und des Landeselternausschusses (LEA) fällt, hat der LEA Hamburg auf seiner Sitzung am 20. Juni 2019 folgende Stellungnahme zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2019 verabschiedet:

 

Die Entscheidung der Schulbehörde, den aus dem Jahr 2012 stammenden SEPL in der Gänze zu überarbeiten und auf die tatsächlichen und künftigen Bedürfnisse der Schulen anzupassen, findet unsere Zustimmung. Wir begrüßen und befürworten die Absicht des Senators, nicht an den bestehenden Klassengrößen zu rütteln und die bestehenden Höchstgrenzen beizubehalten.

Mit Unterstützung der Akteure vor Ort (Elternvertretung, BEA, LEA, Träger, Verbände,…) hat sich Hamburg auf den Weg gemacht, für Familien attraktiv zu werden und zu bleiben. Die Geburtenzahlen steigen stetig und immer mehr Familien entscheiden sich dafür, in Hamburg zu verbleiben und nicht mehr „ins Grüne“ zu ziehen. Gründe hierfür sind z. B. die vielfältigen Angebote im Bereich der Kindertagesbetreuung (u. a. Rechtsanspruch auf kostenfreie Grundbetreuung) und im Ganztagsbereich.

Durch die bisher erfolgte Wohnungsbauoffensive werden/wurden einige für Familien attraktive Quartiere in Hamburg stark nachverdichtet. Die Stadt geht von einer Zunahme der Gesamtschüler*innenzahl von 25 Prozent in den kommenden zehn Jahren aus. Die Schulbehörde reagiert darauf und hat angekündigt insgesamt 39 neue Schulen – davon 19 Grundschulen - zu gründen. Dies deckt aber natürlich nur einen Teil des Bedarfes ab. Ein weiterer Teil der benötigten Schulplätze soll durch Zu- und Umbauten der bestehenden Schulen erreicht werden. In den vergangenen Jahren wurde in etlichen Stadtteilen bereits massiv verdichtet und Schulen fassen auf gleichbleibender oder geringerer Grundstücksgröße teilweise bereits die doppelte Kinderzahl.

Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass der SEPL künftig regulär hohe Zügigkeiten für die Grundschulen ausweist. So sieht der SEPL für Grundschulen eine Größe von bis zu sieben Zügen vor. Das bedeutet, dass pro Jahrgangsstufe der Klassen 1 bis 4 bis zu sieben Parallelklassen realisiert werden können.

Nun, die Höchstgrenze trifft bisher nur auf wenige Schulen zu und sie soll die Ausnahme bleiben, wie uns die Schulbehörde schriftlich mitteilte. Der SEPL weist aber auch aus, dass an vielen Standorten die Schulen um mehr als zwei Züge aufgestockt werden sollen. Anteilig sogar drei und vier Züge mehr als bisher. Und somit um eine Erhöhung von bis zu 100 %!

Wir sind überzeugt, dass Kinder nur dann gut lernen und sich entwickeln können, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Gerade für die Jüngsten ist die Umstellung auf den Schulbetrieb eine große Herausforderung.

Der Grundschulverband – Landesgruppe HH – äußert sich in seiner Presseerklärung ebenfalls kritisch: "Bei manchen Schulen führt die Zunahme der Zügigkeit bis zu einer Verdoppelung der Zahl der Schülerinnen und Schüler. Es ist zu befürchten, dass Fach- und Differenzierungsräume sowie zusätzliche Ruhe- und Begegnungsstätten, die im Ganztag immens wichtig sind, als zusätzliche Klassenräume umfunktioniert werden und durch Zubauten die zum Teil schon jetzt beengten Außenflächen noch weiter eingeschränkt werden“ und weiter: „Hier ist zu befürchten, dass langjährig erarbeitete und erfolgreich umgesetzte pädagogische Konzepte eine Qualitätseinschränkung erfahren, da pädagogische Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse in Abstimmung zum Raumangebot und Raumkonzept stehen.

LEA Hamburg fordert die BSB auf,

  • die eingehenden Stellungnahmen nicht nur zur Kenntnis, sondern wirklich ernst zu nehmen und Änderungswünsche zu berücksichtigen;
  • auf die Einhaltung des Musterflächenprogrammes zu achten, dies gilt auch für die Räume (nicht nur Fach- und Unterrichtsräume, sondern auch Ruheräume, Differenzierungsräume, Mensa, Außengelände, usw.;
  • auf die besonderen Bedürfnisse im Rahmen des Ganztags und der Inklusion zu achten – dies nicht nur bei den Neubauten, sondern auch bei den Zu- und Umbauten;
  • bei der anschließenden Umsetzung die Akteure (u. a. die Gremien der Elternvertretungen vom Vor- und Nachmittag, aber auch die Schüler*innenperspektive) vor Ort frühzeitig einzubeziehen;
  • im Rahmen der Wohnungsbauoffensive auch den Ausbau der sozialen Infrastruktur sicherzustellen.

Hinweis:
Die bereits veröffentlichte Stellungnahme des BEA Altona finden Sie hier.

Informationen der Schulbehörde zum SEPL: https://www.hamburg.de/schulentwicklungsplan/

 

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