- Wann soll sich jemand, der etwas beobachtet, an die Polizei bzw. das Jugendamt wenden?
- Warum werden Kontrollen vorher angekündigt (Hausbesuche)?
- Wie ist die Vernetzung der relevanten Stellen organisiert?
- Wie geht das LKA vor, wenn Kinder aus einem Auto heraus angesprochen werden?
- Wann wäre für Eltern die Polizei Ansprechpartner?
Mit diesen und weiteren Fragen werden wir uns auf der anstehenden LEA Sitzung am Donnersttag, 12. Oktober, beschäftigen – Alle Interessierte (Eltern, Mitarbeiter der Einrichtungen, ...) sind herzlich Willkommen. Die Einladung wird in Kürze versandt.
Im Juni haben wir uns mit den Kinderschutzkonzepten in Kita und GBS beschäftigt. Speziell zur Kindswohlgefährdung war der Wunsch aufgekommen, hier die Sichtweise des zuständigen Landeskriminalamtes einzubringen. Dies soll auf der anstehenden Sitzung am Donnerstag, 12. Oktober 2017 erfolgen:
Wenn Sie Fragen haben, de Sie auf der Sitzung stellen möchten, freuen wir uns, wenn Sie uns diese bereits vorab zukommen lassen.