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Am 4. Januar wurden die Arbeitsmarktdaten für den Monat Dezember 2018 vorgestellt. Dabei wurden auch die Anstrengungen seitens Hamburg erläutert, wie dem Bedarf an gut qualifizierten Erzieher*innen begegnet werden soll.
Senatorin Melanie Leonhard und Sönke Fock, Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit HH, kündigten für den Februar eine große Informations-, Kontakt- und Jobbörse an, die über Berufseinstieg, Umschulung, Jobs und berufliche Weiterbildung informiert.

Zum Jahresende veröffentlicht: Familien müssen für die gleiche Betreuung in der Kita unterschiedlich viel zahlen
Weitere Info: Link zur Studie: IW Report 50/18:

Was haben Campingplätze, Windenergieanlagen, Blitzschutzanlagen, Spielhallen und Kita gemeinsam?

Auf den ersten Blick rein gar nichts, auf den zweiten: es gibt dafür einen „Bauprüfdienst (BPD)“. Im gerade veröffentlichten BPD Kindertageseinrichtung (BPD) 2018-5 geht es um die brandschutztechnische Anforderungen an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Unter Punkt 6.4 geht es z. B. um "Rettungswege einschließlich besonderer Rettungsweganforderungen bei der Krippenbetreuung".

Am morgigen Dienstag, 18. Dezember will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey eine Fachkräfteoffensive vorstellen. Weitere rund 300 Mio. Euro wird es dafür vom Bund für die Länder geben. "Es gibt Interesse an diesem Beruf, aber für zu viele ist er nicht attraktiv genug", so Giffey und ergänzt: "Solange wir keine bessere Bezahlung und Anerkennung erreichen, dürfte sich daran auch nichts ändern."

Es ist vollbracht: Das Gute-Kita-Gesetz hat die politischen Hürden genommen. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat zu. Somit können die 5,5 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren vom Bund an die Länder fließen. Das Gesetz kann jetzt zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und die ersten finanziellen Mittel (500 Millionen Euro für 2019) freigegeben werden. Diese zusätzlichen Mittel vom Bund sollen den Kitas zugutekommen. Die Länder entscheiden selbst wie sie die Mittel einsetzen. Da die Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes anders finanziert wird, als der Digitalpakt für Schulen, ist keine Grundgesetzänderung notwendig. Die Finanzierung läuft über die Umsatzsteuereinnahmen. Das Familienministerium wird mit allen 16 Ländern sogenannte Zielvereinbarungen aushandeln. So soll sichergestellt werden, dass das Geld wirklich in die Kitas fließt und nicht anderweitig verwendet wird.

Dass mehr Geld für die Kitas z. V. gestellt wird, ist eine gute Sache. Das Ziel ist die pädagogische Betreuung zu verbessern. Aber wie fast immer, gibt es auch einen Haken. So ist die finanzielle Unterstützung des Bundes für den Zeitraum ab 2019 bis 2022 ausgelegt. Und was wird dann?