Elternmitwirkung in der Tageseinrichtung

Das seit Januar 2005 geltende Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) hat die Mitwirkungsrechte von Kindern und Eltern gestärkt (§§ 24/25). Hier finden Sie die Regelungen zur Elternmitwirkung auf einen Blick.

Das Gesetz sieht vor, dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung und deren Stellvertretung für die Dauer eines Jahres wählen. Besteht eine Einrichtung aus mindestens drei Gruppen, bilden die gewählten Vertreter den Elternausschuss. Der Elternausschuss wählt eine Vertretung und Stellvertretung für den Bezirkselternausschuss. Die Bezirkelternausschüsse sind wichtige Organe zur Vernetzung der Eltern unterschiedlicher Einrichtungen. Hier können Erfahrungen ausgetauscht, Probleme erörtert und Ideen entwickelt werden. Die Bezirkselternausschüsse entsenden Mitglieder in den Landeselternausschuss.

Welche Rechte haben Eltern?

Den Eltern sind von der Kita Einzelgespräche mit dem pädagogischen Personal anzubieten (sogenannte Elterngespräche). Themen sind der Entwicklungsstand ihres Kindes, seine besonderen Interessen und Vorlieben und geplante Maßnahmen der gezielten Förderung. Darüber hinaus soll mindestens zweimal jährlich auf Elternversammlungen ("Elternabenden") über die Entwicklung der Gruppe informiert sowie Gelegenheit zur Wahl der Elternvertretung gegeben werden.


Welche Rechte haben Elternausschüsse?

Elternvertretung und Elternausschuss vertreten die Interessen der Kinder und Sorgeberechtigten gegenüber der Einrichtung und deren Träger. Sie sind von der Einrichtung zu informieren und anzuhören, bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden.

Dies gilt insbesondere für geplante Änderungen

  • der pädagogischen Konzeption und ihrer Umsetzung,
  • der räumlichen und sächlichen Ausstattung und
  • im Umfang der personellen Besetzung.

Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, wer was und wie mit Ihrem Kind macht!

Idealerweise finden regelmäßige Treffen der Elternvertretung mit der Einrichtungsleitung zum Informations- und Ideenaustausch statt.

Der Bezirkselternausschuss ist vom bezirklichen Jugendamt über wesentliche Fragen der Tagesbetreuung zu informieren und anzuhören. Der Landeselternausschuss wird von der Behörde für Soziales und Familie über alle wesentlichen Fragen der Tagesbetreuung informiert und angehört.


Die Sitzungen der BEAs und des LEAs sind in der Regel öffentlich! Interessierte Gäste sind gerne gesehen, sollten sich bei Sitzungsbeginn aber als solche melden. Gäste dürfen auch mitdiskutieren, dürfen aber nicht mit abstimmen.


Hier finden Sie das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz

 
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