Presse aktuell
LEA Hamburg fordert Rücktrittsrecht von Vorschulanmeldungen und Fristenverlängerung für weitere Anmeldungen
Samstag, den 14. Januar 2012 um 00:00 Uhr

Am 12.01.2012 gaben die Sozial- und Schulbehörde bekannt, dass sie sich mit den Kita-Dachverbänden auf einen Landesrahmenvertrag GBS geeinigt hätten – vorbehaltlich der Zustimmung der Verbandsgremien.

Da damit für GBS-Vorschulkinder Fakten veröffentlicht wurden, die so vorher nicht bekannt waren (schlechte Betreuungsschlüssel für höhere Gebühren – siehe dazu auch die Ausführungen unten) und die Anmeldefristen für die Vorschulen schon abgelaufen sind, fordern wir die Behörden auf, den Eltern öffentlich ein Rücktrittsrecht von ihrer Vorschul-Anmeldung zuzusichern. Mit dem neu gestarteten Programm "Das Kita-Brückenjahr – garantiert gut vorbereitet in die erste Klasse!" werden sicher noch mehr Kitas Eltern mit ihrem Konzept überzeugen können. Ebenso muss die Anmeldefrist für Erstklässer verlängert werden, damit Eltern überhaupt eine Chance haben, sich ein Bild von der Betreuungssituation in den Schulen zu machen. Zur Erinnerung: den Bescheid, ob die Schulen GBS einführen dürfen, erhalten sie erst am 16.01.2012 – das ist der Beginn der Anmelderunde für die Erstklässler!

Es verwundert uns sehr, dass es zu einer Einigung gekommen ist, obwohl ein Rechtsgutachten – vom Kitaverband SOAL in Auftrag gegeben - die Rechtswidrigkeit der Betreuungs-Schlüssel von 1:23, bzw. 1:19 für Vorschulkinder bestätigt und nach Aussagen von Kitaverbänden ein Schlüssel von 1:15 trotz pädagogischen Budgets nur zu erreichen wäre, wenn man Geld aus anderen GBS-Bereichen umschichten würde. Davon abgesehen dient das pädagogische Budget auch anderen Zwecken, wie z.B. der Finanzierung von Zeiten für die Übergabe der Kinder, für mittelbare pädagogische Arbeit, oder die Bezahlung von Angeboten aus dem Sozialraum. Leider kann das pädagogische Budget aber nur einmal ausgegeben werden.

Der einzige Ausweg für die Behörden aus diesem Unrechtsstatus wäre das Ändern der Kita-Richtlinien. Dazu wären sie gesetzlich ohne Zustimmung der Bürgerschaft berechtigt. Dies wäre aber im höchsten Maße unmoralisch und widerspräche sämtlichen pädagogischen Erkenntnissen der frühkindlichen Bildung.
Unabhängig davon forderte der LEA schon immer die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Vorschulklasse und Kita-Brückenjahr. Die Zugangsmöglichkeiten müssen für beide Systeme gleich sein. Dazu ist es jetzt aber unbedingt nötig, den Rechtsanspruch für alle Kinder im Brückenjahr auf acht Stunden zu erweitern – unabhängig vom Beschäftigungsstatus der Eltern - und die Gebühren aneinander anzugleichen. Nach der Senatsaussage "GBS ist bis 16 Uhr für alle kostenlos" wird es viele Eltern verwundern, wenn sie für die Vorschule jetzt doch bezahlen müssen und dafür auch noch einen schlechteren Betreuungsschlüssel erhalten.

Angesichts der Tatsache, dass im Schuljahr 2012/2013 rund 60 neue Ganztagschulen aller Art an den Start gehen, wird ein erhebliches Loch in die Hortstandorte gerissen und viele Eltern geraten in große Betreuungsnöte. Vor allem Eltern von Kindern in weiterführenden Schulen werden betroffen sein - über die wurde bisher noch nichts verlautbart und die Anmelderunden für Klasse 5 und 7 beginnen am 31.01.2012. Es müssen deshalb umgehend Regelungen an weiterführenden Schulen gefunden werde!

Hier seien alle Eltern noch einmal darauf hingewiesen: Der Rechtsanspruch berufstätiger Eltern gilt uneingeschränkt! Fordern Sie ihn bei Ihrem Jugendamt ein!

 


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