Die BEAs haben gewählt

In den ersten zwei Novemberwochen war es wieder soweit - auf den konstituierenden Sitzungen der sieben  BEAs (Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Wandsbek) wurde der jeweilige BEA-Vorstand, die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA), die beratenden Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss (JHA) und die Ansprechpartner*innen für die Kreiselternräte (KER) neu bzw. wieder gewählt.

Lesen Sie auf den Seiten der BEAs unter "Über uns" / "Wer wir sind"
wer die neuen / alten Ansprechpartner*innen sind.

Altona www.bea-altona.de
Bergedorf www.bea-bergedorf.de
Eimsbüttel www.bea-eimsbuettel.de
Harburg www.bea-harburg.de
Hamburg-Mitte www.bea-hamburg-mitte.de
Hamburg-Nord www.bea-nord.de
Wandsbek www.bea-wandsbek.de

Der Vorstand

Der Vorstand wird aus den Reihen der gewählten BEA Delegierten auf der konstituierenden BEA Sitzung für ein Jahr gewählt und setzt sich i.d.R. aus mehreren Personen zusammen.

Die LEA Delegierten

Ebenfalls für ein Jahr werden 5 Delegierte sowie 5 Stellvertreter*innen in den Landeselternausschuss (LEA) delegiert, um die Interessen der Eltern der Bezirke auch gegenüber der Politik, den Behörden und auch den Medien zu vertreten.

Evtl. noch zu besetzende Positionen (LEA und stellv. LEA Delegierte) werden auf den kommenden Sitzungen nachgewählt.

Beratendes Mitglied für den Jugendhilfe-Ausschuss (JHA)

Der JHA ist nicht nur ein Fachausschuss der Bezirksversammlung, sondern auch ein rechtlich eigenständiger Ausschuss nach dem Sozialgesetzbuch VIII – Kin­der- und Ju­gendhilfe. Zu den Aufgaben zählen:

  • Entscheidung über die Vertei­lung der bezirklichen Mittel zur För­de­rung regionaler Jugendhilfe,
  • Austausch / Dialog mit Institutionen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind,
  • Befassung mit der Einrichtung und Erwei­te­rung von Jugendwohnungen/-pensionen sowie Jugendtreffs,
  • Beratung über Glo­balrichtlinien, Gesetzesände­run­gen und neuen Geset­zen im Kin­der- und Jugendrecht.

Die BEA´s dürfen in den für ihren Bezirk zuständigen JHA ein beratendes Mitglied entsenden.

Vertreter*in Kreiselternrat (KER)

Was der BEA für die Kita- und GBS-Eltern ist, ist auf schulischer Seite der KER.
Eine Zusammenarbeit beider Gremien ist sinnvoll, da sich im Bereich Schule gemeinsame Themen ergeben. In vielen Bezirken gibt es bereits seit längerem eine gute Vernetzung. So besuchen KER Vertreter*innen die BEA Sitzungen und BEA Delegierte werden zu den KER-Sitzungen eingeladen.