Vorschule PDF

Freies Elternwahlrecht

Grundsätzlich haben die Eltern die freie Wahl, ob sie ihr Kind  in eine Vorschulklasse (VSK) an einer Grundschule geben, oder ihr Kind weiter in einer Kindertagesstätte (Kita) betreuen und bilden lassen.

Dabei sollten z.B. berufstätige Eltern bedenken, dass viele Vorschulklassen nur "Halbtagsschulen" sind. Noch muss JETZT die Anschlussbetreuung geklärt werden. Die Anschlussbetreuungsplätze (die Leistungsart nennt sich A-VSK) sind erfahrungsgemäß in vielen Stadtteilen schwer zu finden. Und der Transfer Schule/Kita müßte auch bedacht werden. Natürlich gilt aber auch hier der Rechtsanspruch !

Erst für den Beginn des Schuljahres 2013/2014 ist die flächendeckende Einführung der  "ganztägige Betreuung an Schulen (GBS) " von 8 Uhr bis 16 Uhr geplant. Deren Ausgestaltung ist aber noch Gegenstand vieler Diskussionen (siehe auch: Hamburger Bündnis für Hortbetreuung: hier klicken)


Bildungsstandards

Für beide Einrichtungen gibt es verpflichtende Rahmenkonzepte, die die Bildungsstandards vereinheitlichen sollen:

Für alle VSK gilt die "Richtlinie für die Bildung und Erziehung in Vorschulklasse" (hier klicken: VSK-Richtlinie), für die Kitas die "Hamburger Bildungsempfehlung für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen" (hier klicken: Bildungsempfehlung).

Kinder sollen unabhängig von der besuchten Institution bis zu ihrer Einschulung ein grundsätzlich vergleichbares Kompetenzniveau erwerben können.

Verpflichtender VSK-Besuch

Für Kinder, bei denen im Rahmen des Vorstellungsverfahrens für Viereinhalbjährige ein "ausgeprägter" bzw. "besonders ausgeprägter" Sprachförderbedarf ermittelt wurde, ist ein Besuch der VSK vor der Einschulung verpflichtend! Im Wege einer Ausnahmeregelung kann diese Verpflichtung durch den Besuch einer Kita ersetzt werden, wenn diese dem Landesrahmenvertrag Kindertagesbeteuung  beigetreten ist und eine entsprechende Förderung (additive Sprachförderung in Kleingruppen) anbieten kann.


Kosten

Das letzte Kitajahr vor der Einschulung wird zusätzlich gefördert. Die Betreuung für 5h ist kostenfrei. Gutscheine, die über 5h hinausgehen, werden "anteilig" berechnet.

Für Kinder, die im Folgejahr schulpflichtig sind (also bis zum 01.07. des Jahres 6 Jahre alt werden und eingeschult werden müssen) erfolgt diese Berechnung automatisch bei Gutscheinbeantragung.

Für Kinder, die erst nach dem 01.07. des Folgejahres 6 Jahre alt werden, aber trotzdem eingeschult werden sollen -sogenannte Kann-Kinder- müssen Eltern dies Ermäßigung bei ihrem Jugendamt extra beantragen oder sie lassen sich die Kosten bei erfolgter Einschulung auf Antrag erstatten.

Diese Regelung gilt ab den 01.08.2011!

Kann-Kinder, die dieses Jahr eingeschult werden, bekommen die Beiträge für das Kitajahr 2010/2011 nicht erstattet. Diesem Kitajahr liegt dann nämlich noch die diskriminierende Rregelung des Vorgängersenats zu Grunde.

 
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