Volkspetition
 

Die Volkspetition ist als Vorgang beendet - jetzt läuft die Volksinitiative.

 
Wir haben über 40.000 Unteschriften gesammelt und diese der Bürgerschaft übergeben. Es gab dazu eine Anhörung des LEA vor dem Familien-, Kinder- und Jugendausschuss. Damit wurde offiziell von unserer Stellungnahme Kenntnis genommen. Mehr als Anträge der Opposition wird aber nicht dabei herauskommen. Es gab dazu von unserer Seite aus auch Pressemitteilungen und eine Nachrichten unter "aktuelles".
 
Mehr Kraft hat da die Volksinitiative, die wir gestartet haben und die auch noch läuft. Diese wird bei erfolgreichem Erreichen eines Volksentscheides rechtlich verbindlich. Mehr dazu finden Sie unter www.volksinitiative-kita-hh.de
 
Im Nachfolgenden nocheinmal die Geschichte zur Volkspetition:
 

 
Viele Hamburger Eltern regen sich über die Beschlüsse des Senats zur Haushaltskonsolidierung auf:
 
  • Kita-Gebühren (Elternbeiträge) steigen um bis zu 130% (Hort 2h von 77 Euro auf 177 Euro Höchstbeitrag)
  • das zusätzliche Essensgeld wird um bis zu 220% erhöht (Essensgeld für Hortkinder steigt von 13 auf 42 Euro)
  • Eltern behinderter Kinder wird mit Erhöhungen um bis zu 750% eine maßlose Beitragserhöhung zugemutet
  • der Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung im Hort soll auf das Ende der 6. Klasse reduziert werden
  • die ursprünglich für August 2010 geplante Einführung eines allgemeinen Rechtsanspruches bereits ab 2 Jahren wurde auf das Jahr 2013 zurückgestellt

Die Erhöhung des Essensgeldes gilt ab dem 15. Mai, alle anderen Beitragserhöhungen ab 24.08.2010. Die Verkürzung des Rechtsanspruch auf das Ende der 6. Klasse muss erst noch von der Bürgerschaft genehmigt werden.

 

Wir finden auch: Jetzt reicht´s!

Denn:

  • Bezahlbare Kitas sind ein Schlüssel zur gleichberechtigten Teilhabe beider Eltern am Erwerbsleben und Bestandteil einer familienfreundlichen Stadt.

  • Frühkindliche Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, sie sollte wie andere Bildung auch solidarisch finanziert werden.

 

Warum eine Volkspetition?

Anders als ein Gesetz wie der "Anspruch auf Förderung nach  §6 KibeG  ("Rechtsanspruch") kann die Gebührenerhöhung  leider nicht durch ein Volksbegehren angegriffen werden, da der Senat ermächtigt ist, diese Gebühren per Verordnung anzupassen. Eine Volkspetition ist zwar nicht rechtlich verbindlich, hat aber deutlich mehr Gewicht als eine bloße Unterschriftensammlung. Der zuständige Bürgerschafts­ausschuss muss sich mit dem Anliegen befassen und die Vertreter der Eltern anhören. Dazu brauchen wir mindestens 10000 gültige Unterschriften.

Unterschreiben darf jeder, der in Hamburg seinen Erstwohnsitz hat. Er oder sie muss nicht wahlberechtigt sein. Volljährigkeit oder deutsche Staatsbürgerschaft sind nicht nötig. Man muss nur in Hamburg mit Erstwohnsitz gemeldet sein und  eigenhändig mit seinem Namen unterschreiben. Die abgefragten Angaben müssen vollständig gemacht werde, sonst gilt die Unterschrift nicht.

Unten finden Sie die Volkspetition zum Runterladen und Verteilen. Sie besteht aus zwei Seiten:

Auf Seite 1 steht die Forderung der Petition

"Wir fordern Senat und Bürgerschaft auf, die Erhöhungen der Elternbeiträge und des Essensgeldes sowie die Kürzung von Rechtsansprüchen für die Kinderbetreuung in Hamburgs Kitas zurückzunehmen bzw. nicht zu beschließen"

und eine kurze Begründung warum.

Auf Seite 2 haben wir zu jeder einzelnen Forderung detailliertere Gründe aufgestellt, warum die beschlossene oder geplante Änderung in unseren Augen falsch ist.

 

Nochmal - ganz wichtig:

  • Unterschreiben darf jeder, der in Hamburg seinen Erstwohnsitz hat. Er oder sie muss nicht wahlberechtigt sein. Volljährigkeit oder deutsche Staatsbürgerschaft sind nicht nötig. Man muss nur in Hamburg mit Erstwohnsitz gemeldet sein und  eigenhändig mit seinem Namen unterschreiben.
  • Die Angaben zu Geburtstag und Adresse müssen vollständig gemacht werden! Diese Angaben sind für die Behörde nötig, um überprüfen zu können, ob die "Petitenten" auch wirklich in Hamburg gemeldet sind. Eine Einwohnerabfrage geht über Namen und Geburtstag schneller als über die Adresse. Gibt es unter Namen und Geburtstag mehrere Einträge, wird die Adresse herangezogen. Nach §6 (3) des Gesetzes über Volkspetitionen sind die Eintragungen ungültig, bei denen eine der Angaben fehlt, die unleserlich sind oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthalten. Wenn Geburtstag oder Anschrift nicht vollständig angegeben werden, zählt die Unterschrift also leider nicht.
  • §8 des Gesetzes sagt zum Datenschutz: Die Unterschriftslisten dürfen nur zur Durchführung des Petitionsverfahrens und zur Prüfung des Zustandekommens einer Volkspetition verwendet werden. Sie sind gegen unbefugten Zugriff zu sichern und nach Abschluss des Petitionsverfahrens zu vernichten.
  • Im Original ist Seite 2 auf der Rückseite von Seite 1 gedruckt. Wenn Sie die Liste herunterladen, brauchen Sie aber auch nur Seite 1 auszudrucken. Nach Auskunft des Landeswahlamts sind die Unterschriften auch ohne Seite 2 gültig, weil auf Seite 1 schon eine Begründung steht. Seite 2 hilft natürlich aber bei der Diskussion mit anderen Eltern. Vielleicht hängen Sie beide nebeneinander in Ihrer Kita aus und legen ein paar Seite 1-Exemplare zum Ausfüllen dazu.
  • Es dürfen auch nur die originalen Vordrucke verwendet werden (natürlich auch als sw-Kopie). Angehängte, selbstgestaltete Unterschriftentabellen sind nicht zulässig!

 

Hier können Sie das Gesetz über Volkspetitionen einsehen: http://hh.juris.de/hh/gesamt/PetG_HA.htm

 

Volkspetition als PDF zum Download

Achtung: beim Ausdrucken die Option "Anpassen der Seitengröße: keine" wählen!

 

Sie wollen die Listen persönlich abgeben?

Eine persönliche Abgabe der Listen adressiert an den LEA ist beim Pförtner der BSG möglich!

Von der U-Bahn-Station  Hamburger Straße aus über die Straßenbrücke ins EKZ HH-Meile:  auf der Linke Seite im 1.Stock ist der Eingang (rechts gegenüber ist derzeit TUI -Werbung). Der Pförtner ist dort wischen 8-16 Uhr erreichbar.

Auf Straßenebene bei Hausnummer 47 soll es nach Behörden-Info einen BSG-Nachtbriefkasten geben. Auch hier können die Briefe für den LEA abgegeben werden.


Die Sammlung ist beendet! Bitte alle noch umlaufenden Listen in die Post an den LEA!

Bitte keine Faxe senden! Wir brauchen die Originale!

 

Unterstützer

Wenn Sie uns bei unserer Volkspetition unterstützen möchten, indem Sie z.B. das PDF über interne Netzwerke verteilen und/oder auf Ihrer Homepage zum Download anbieten und/oder einen link zu dieser Seite einfügen, würden wir hier Ihr Firmen/Verbands-Logo aufführen.

 

Wir werden mit Rat und Tat unterstützt von:

 

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www.peter-und-paula.de

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SPD-Fraktion Hamburg

Elterninitiative

Peter und Paula

Verband berufstätiger Mütter Facebookgruppe Gegen die geplante Erhöhung der Kitagebühren Nordabgeordnete (EX-GALier)
         
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Agentur für kulturelle Kommunikation        

 

Der folgende Antrag wurde vom Kreiselternrat 21 angenommen und bereits an die Elternkammer und an Senator Wersich weitergeleitet:

"Bildung fängt in der Kita an! Unter dieser Überschrift hat der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) eine Volkspetition gegen die Kita-Beitragserhöhungen initiiert. Als Eltern von Schulkindern wissen wir um die fundamentale Bedeutung frühkindlicher Bildung, als Familien brauchen wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, als Gesellschaft kennen wir die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Solidarität. Dies alles sehen die Mitglieder des Kreiselternrates 21 durch die teilweise maßlose Erhöhung Kita-Beiträge  in höchster Gefahr. Wir unterstützen daher die Volkspetition des LEA und fordern die Elternkammer und die weiteren Kreiselternräte auf, dies ebenfalls zu tun."

 
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