Kita-Richtlinien
Freitag, den 26. Februar 2010 um 20:23 Uhr

Die "Richtlinien für den Betrieb von Kindertagesstätten" vom 04. September 2006 regeln

  • Allgemeine Bestimmungen (z.B. Raumbedarf, Anwendung von Gewalt)
  • Standort, Bau und Ausstattung (z.B. Sanitärräume, Pädagogisch genutzte Räume, Spiel- und Beschäftigungsmaterial)
  • Gesundheitsschutz und Hygiene (z.B.Infektionsschutz, Ernährung)
  • Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder

Download der Richtlinien für den Betrieb von Kindertagesstätten: hier klicken

Sollte man das Gefühl haben, dass sich die Kita nicht an diese Richtlinien hält und ein Gespräch mit Kita-Leitung und/oder Träger ist ohne zufriedenstellendes Ergebnis, kann man sich an die sogenannte Heimaufsicht wenden.

 

Aufsicht über Kindertageseinrichtungen

Das Sachgebiet Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die Aufgabe, möglichen Gefahren für das Wohl von Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kindergärten, Kindertagesheime und Pädagogische Mittagstische) zu begegnen.

Dies geschieht regelhaft im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung durch die Beratung der Träger und anschließender Prüfung der

  • räumlichen Situation,
  • hygienischen Verhältnisse,
  • Qualität der vorgesehenen Verpflegung,
  • pädagogischen Konzepte,
  • vorgesehenen Anzahl  und Qualifikation der pädagogischen Kräfte und
  • wirtschaftlichen Verhältnisse.

Bereits in Betrieb befindliche Einrichtungen werden anlassbezogen überprüft. Dies können zum Beispiel Elternbeschwerden oder besondere Vorkommnisse sein.

Die Ansprechpartner finden Sie hier: bitte hier klicken

Rahmen-Hygieneplan

gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Kindereinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -tagesstätten, auch integrativ, und Kinderhorte).

Nach § 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes müssen Gemeinschaftseinrichtungen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Für die Erstellung der Pläne enthält das Gesetz keine Vorgaben, sondern überlässt dies weitgehend dem Ermessen der jeweiligen Einrichtung. Empfohlen wird, auf eine weitgehende Standardisierung der Pläne hinzuwirken (...) Die aufgeführten Hygienemaßnahmen
sind Beispielinhalte, die auf die Situation in der jeweiligen Einrichtung angepasst und durch einrichtungsspezifische Details und Festlegungen ergänzt werden müssen.

Hier gibt es den Rahmen-Hygieneplan Stand Januar 2010 zum Download: bitte hier klicken

 
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