| Rechtsanspruch |
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In Hamburg hat jedes Kind ab dem Zeitpunkt an dem es 3 geworden ist bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Kita-Platz für 5 Stunden Betreuung inkl. Mittagessen – unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. (Auf Wunsch kann auch eine täglich vier- oder fünfstündige Betreuung ohne Mittagessen genutzt werden.) Darüber hinaus hat jedes Kind von 0 – 12 Jahren Anspruch auf eine Betreuung, wenn beide Eltern oder der allein erziehende Elternteil
Der Umfang bemisst sich nach dem arbeitsbedingten Bedarf (inkl. Arbeitsweg) und kann daher bis zu 12 Stunden täglich gehen. Auch Kinder mit dringendem pädagogischen oder sozialen Bedarf (z.B. bei Entwicklungsverzögerungen) können zusätzliche Betreuung in einer Kita ab 0 Jahren erhalten. Für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen werden Elternbeiträge (Familieneigenanteile) erhoben. Die Höhe Ihres Familieneigenanteils ist abhängig von dem Betreuungsangebot, der Betreuungsdauer, der Familiengröße und Ihrem Einkommen.
Anspruch auf Betreuung = Kita-Gutschein = Rechtsanspruch auf Kitaplatz! Sollte man trotz Kita-Gutschein keinen geeigneten Platz für sein Kind finden, ist die Abteilung Kindertagesbetreuung des zuständigen Bezirksamtes gesetzlich verpflichtet, bei der Vermittlung eines Platzes zu helfen. Dieses Verfahren nennt sich Platznachweisverfahren. Findet das Jugendamt keine Lösung, gerät die BSG in die Nachweis-Pflicht und hat dem LEA gegenüber zugesagt, Einzelfalllösungen zu suchen und zu finden. Haben Sie einen Kita-Gutschein erhalten, haben Sie auch einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz! Machen Sie ihn bitte auch geltend! Verzagen Sie nicht! Nur so erhält die BSG tatsächliche Zahlen über fehlende Kita-Plätze und den daraus resultierenden Ausbaubedarf.
Förderung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind, haben in Hamburg einen Anspruch auf Eingliederungshilfe in einer Kindertageseinrichtung. Ziel der Hilfe ist es, die behinderten Kinder zu fördern und ihnen eine Teilhabe am Leben in der Kindergemeinschaft zu ermöglichen. Das Kind hat einen Anspruch auf einen Kita-Gutschein für eine täglich sechsstündige Betreuung an fünf Wochentagen mit Mittagessen. Wenn das Kind einen erweiterten Betreuungsbedarf hat, zum Beispiel aufgrund der Berufstätigkeit seiner Eltern oder einer sehr belastenden Familiensituation, werden auch längere Betreuungszeiten gewährt. Eltern zahlen bisher unabhängig vom zeitlichen Umfang der Betreuung und vom individuellen Förderbedarf ihres Kindes einen einheitlichen Familieneigenanteil von 31 Euro plus Essensgeld monatlich. Das soll sich nach Willen des Senats aber ändern: Ab August 2010 soll der Familieneigenanteil nach den gängigen Beitragstabellen errechnet werden. So steht es in der Senats-Pressemitteilung zur Haushaltskonsolidierung. Bisher ist diese Absicht aber noch nicht gesetzlich legitimiert worden. Mehr zum Thema Eingliederungshilfe, Antragsstellung und Beratung sowie den Leistungen der Kitas zur Eingliederungshilfe finden sie auf den Seiten der BSG: bitte hier klicken |
| BEA Mitte-Sitzung 21.05.2012 19:30 - 21:30 Uhr |
| BEA Wandsbek-Sitzung 23.05.2012 19:00 - 22:00 Uhr |
| BEA Nord-Sitzung 23.05.2012 19:30 - |
| BEA Eimsbüttel-Sitzung 07.06.2012 19:30 - 22:00 Uhr |