Rahmenbedingungen

Zukünftig wird es im Hamburger Schulwesen folgende Formen ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote geben:

  • Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS). Diese Form wird es nur an Grundschulen geben. Dabei kooperieren eine Schule und ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe miteinander.
  • Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept (GTS) auf der Basis der Drucksachen 18/525 in Verbindung mit 19/555. Diese Formen wird es weiterhin an allen allgemeinbildenden Schulformen geben.
  • Ganztagsschulen besonderer Prägung nach Drucksache 18/525 nur an Gymnasien.
  • Spezielle Sonderschulen als Ganztagsschulen und standortbezogene Lösungen ganztägiger Bildung und Betreuung an Sprachheil- und Förderschulen.

An Grundschulen und an weiterführenden Schulen wird es von 13 bis 16 Uhr ein kostenloses Bildungs- und Betreuungsangebot am Schulstandort oder in Einzelfällen in angrenzenden Räumen eines kooperierenden Jugendhilfeträgers bzw. an einer benachbarten Grundschule geben. Das Angebot beinhaltet die Möglichkeit zu einem kostenpflichtigen Mittagessen. Zeiten von 6 bis 8 Uhr und von 16 bis 18 Uhr sowie die Betreuung in den Ferien können nach Bedarf kostenpflichtig hinzu gebucht werden. Diese Betreuungsangebote gelten für alle Schülerinnen und Schüler bis zu dem Schuljahr, in dem sie das 14. Lebensjahr vollenden, d.h. in der Regel bis zur Jahrgangsstufe 8. Die Anmeldung zu diesen Angeboten unterliegt keiner Bedarfsprüfung und kann direkt in der Schule vor Ort von den Familien vorgenommen werden.

Daneben wird es weiterhin insbesondere für die Betreuung vor 6 Uhr und nach 18 Uhr sowie an Wochenenden die Kindertagespflege auf der Grundlage des Kinderbetreuungsgesetzes geben.

Die Systemumstellung von der Betreuung in einem Hort auf ein Betreuungsangebot in den Schulen wie oben beschrieben erfolgt bis zum Beginn des Schuljahres 2013/14. Beim Auftreten regionaler Besonderheiten ist eine maximal zweijährige Übergangsfrist möglich.

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. April 2012 um 08:01 Uhr
 
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