| Rahmenbedingungen |
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Zukünftig wird es im Hamburger Schulwesen folgende Formen ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote geben:
An Grundschulen und an weiterführenden Schulen wird es von 13 bis 16 Uhr ein kostenloses Bildungs- und Betreuungsangebot am Schulstandort oder in Einzelfällen in angrenzenden Räumen eines kooperierenden Jugendhilfeträgers bzw. an einer benachbarten Grundschule geben. Das Angebot beinhaltet die Möglichkeit zu einem kostenpflichtigen Mittagessen. Zeiten von 6 bis 8 Uhr und von 16 bis 18 Uhr sowie die Betreuung in den Ferien können nach Bedarf kostenpflichtig hinzu gebucht werden. Diese Betreuungsangebote gelten für alle Schülerinnen und Schüler bis zu dem Schuljahr, in dem sie das 14. Lebensjahr vollenden, d.h. in der Regel bis zur Jahrgangsstufe 8. Die Anmeldung zu diesen Angeboten unterliegt keiner Bedarfsprüfung und kann direkt in der Schule vor Ort von den Familien vorgenommen werden. Daneben wird es weiterhin insbesondere für die Betreuung vor 6 Uhr und nach 18 Uhr sowie an Wochenenden die Kindertagespflege auf der Grundlage des Kinderbetreuungsgesetzes geben. Die Systemumstellung von der Betreuung in einem Hort auf ein Betreuungsangebot in den Schulen wie oben beschrieben erfolgt bis zum Beginn des Schuljahres 2013/14. Beim Auftreten regionaler Besonderheiten ist eine maximal zweijährige Übergangsfrist möglich.
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. April 2012 um 08:01 Uhr |
| BEA Bergedorf-Sitzung 20.06.2013 20:00 - 22:00 Uhr |
| LEA-Sitzung 05.08.2013 19:00 - 22:00 Uhr |
| BEA Wandsbek-Sitzung 08.08.2013 19:30 - 22:00 Uhr |
| BEA Bergedorf-Sitzung 08.08.2013 20:00 - 22:00 Uhr |