| Musterkooperationsvertrag GBS |
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Basis der Kooperation zwischen der Schule und dem Jugend¬hilfeträger ist ein gemeinsames pädagogisches Konzept. Unter Wahrung ihrer jeweiligen Stellung als Schule und als freier Kooperationspartner der Jugendhilfe führen die Partner ihre Kompetenzen in der Schulpädagogik und in der Hortpädagogik zusammen. Dieses gemeinsame Grundverständnis bildet als Bestandteil eines Kooperationsvertrages zwischen Schule und kooperierendem Träger die verbindliche Grundlage der gemeinsamen Arbeit. Der Kooperationsvertrag benennt darüber hinaus wesentliche Bedingungen gelingender Zusammenarbeit wie die gemeinsame Raumkonzeption, Klärungen in Haftungs- und Aufsichtsfragen, Gremienarbeit und Streitschlichtung. |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. April 2012 um 08:01 Uhr |
| BEA Mitte-Sitzung 29.05.2013 19:30 - 21:30 Uhr |
| BEA Altona-Sitzung 13.06.2013 19:30 - 22:00 Uhr |
| BEA Eimsbüttel-Sitzung 13.06.2013 19:30 - 22:00 Uhr |
| LEA-Sitzung 18.06.2013 19:00 - 22:00 Uhr |