Landesrahmenvertrag GBS

Der Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vom 27. Januar 2012 beschreibt die Leistungen der kooperierenden Träger. Er regelt unter anderem die erforderlichen Personalqualifikationen, den Schutz von Kindern und die Qualitätssicherung sowie die Grundsätze der Entgeltberechnung.

Der LRV GBS gilt NICHT für Ferien- und Randbetreuungen an Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept (GTS) u.ä.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. April 2012 um 08:02 Uhr
 
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