| Landesrahmenvertrag |
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Mit dem Landesrahmenvertrag treffen die BSG und viele Kita-Verbände Vereinbarungen über die Leistungsarten nach § 16 KibeG, die Qualitätsentwicklung nach § 17 KibeG und die Grundsätze der Leistungsentgeltberechnung nach § 18 Abs. 1 KibeG. Folgende Kitaverbände sind Unterzeichner des Landesrahmenvertrags:
Wer dem Kitagutscheinsystem beitreten will, muß den Landesrahmenvertrag akzeptieren und ihn einhalten. Hier finden Sie den Landesrahmenvertrag in der Fassung vom 29. Mai 2007.
Und hier der neu unterzeichnete Landesrahmenvertrag, gültig ab 01.01.2010, zum Download: |
| BEA Mitte-Sitzung 21.05.2012 19:30 - 21:30 Uhr |
| BEA Wandsbek-Sitzung 23.05.2012 19:00 - 22:00 Uhr |
| BEA Nord-Sitzung 23.05.2012 19:30 - |
| BEA Eimsbüttel-Sitzung 07.06.2012 19:30 - 22:00 Uhr |