| Personalbedarf in Kindertagesstätten |
| Donnerstag, den 24. November 2011 um 10:08 Uhr |
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Eins vorweg: Es gibt keinen festen Schlüssel z.B. pro 11 Kinder muß 1 Erzieher da sein. Das ist in Hamburg etwas komplizierter und hängt von der Leistungsart des Kitagutscheins ab (Krippe 4h, Elementar 8h etc.). Die Kita-Träger erhalten über die Kita-Gutscheine eine kindbezogene Zahl an pädagogischen Wochenstunden finanziert. Die Einrichtungen sind verpflichtet, in dem Umfang und der Qualität pädadogisches Personal zu beschäftigen, wie es der Landesrahmenvertrag (LRV) vorsieht. Der Personaleinsatz ist dabei so zu organisieren, dass die Erziehungswochenstunden pro Kind während eines zwölfmonatigen Leistungszeitraumes nicht um mehr als zehn Prozent unterschritten werden. Aus diesen Erzieherwochenstunden läßt sich ein durchschnittlicher Schlüssel wie in der unten anhängenden Tabelle errechnen. Der "gelebte" Schlüssel hängt aber auch davon davon ab, wie sich die Gutscheine in einer Kita über den Tag verteilen. So kann am Nachmittag der Schlüssel auch sehr viel besser sein und 6 Ele-Kinder werden von einem Erzieher betreut. Bei Fortbildung oder Krankheit eines Mitarbeiters kann er auch zeitweise schlechter sein. Von den Regularien des LRV ist zu trennen, dass die Einrichtung dazu verpflichtet sind, die Personalrichtwerte gemäß der "Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen" 4.4. prinzipell einzuhalten: "...Sofern die Erfüllung der Aufsichtspflicht sichergestellt ist, können in einer Einrichtung bis zu elf Kinder von einer pädagogischen Fachkraft allein betreut werden. Wenn zwölf und mehr Kinder in der Einrichtung anwesend sind, ist eine weitere pädagogische Fachkraft einzusetzen." Hier liegt der Teufel im Detail: Es heißt hier "in einer Einrichtung", nicht in einer Gruppe. Und in den Kitarichtlinien steht weiter, dass von einer ausreichenden Betreuung auszugehen sei, wenn so viele Fachkräfte beschäftigt werden, wie es die Wochenstunden-Tabellen im LRV vorsehen. Wenn sie beschäftigt werden, heißt es ja aber nicht, dass sie auch da sind. Jeder kennt kurzzeitige Ausfälle, aber auch langfristige (Dauererkrankung, Schwangerschaft...). Für Eltern ist es auch fraglich, ob eine Person die Aufsicht über 11 Kinder allein in einer Einrichtung gewährleisten kann. Was ist, wenn mal ein Kind Probleme auf der Toilette hat oder sich das Knie aufgeschlagen hat? Bei Unterschreitungen dieser "Betreuung-Werte" aufgrund von kurzfristig ( d.h. tagesaktuell) eintretender Notsituationen soll nach den Richtlinien die Kita unverzüglich die Kitaaufsicht einbeziehen, um eine Notlösung abzustimmen, so dass zu keiner Zeit das Wohl der betreuten Kinder gefährdet ist. Auch Eltern haben die Möglichkeit, sich an die Kitaaufsicht zu wenden, wenn sie aufgrund einer nicht ausreichenden Personalversorgung eine Gefährdung des Kindeswohls befürchten. Wir empfehlen allerdings zuvor, sich (vielleicht zusammen mit der Kita-Leitung) an den Träger Ihrer Kita zu wenden. Sollte dies nicht von Erfolg gekrönt sein, können wir auch von Seiten des zuständigen Bezirks- oder von Seiten des Landeselternausschuss das Gespräch mit dem Träger suchen. Je kooperativer das Problem gelöst wird, desto besser. Als letzte Möglichkeit bleibt aber sicherlich die Kitaaufsicht. Den Landesrahenvertrag und die Kitarichtlinien finden Sie auch auf dieser Homepage. Einfach anklicken: |
| BEA Mitte-Sitzung 21.05.2012 19:30 - 21:30 Uhr |
| BEA Wandsbek-Sitzung 23.05.2012 19:00 - 22:00 Uhr |
| BEA Nord-Sitzung 23.05.2012 19:30 - |
| BEA Eimsbüttel-Sitzung 07.06.2012 19:30 - 22:00 Uhr |