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Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) |
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Zum 1. Januar 2005 ist das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) in Kraft getreten.
In seiner Gänze einzusehen unter:
KibeG
nachträgliche Änderungen:
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Mit dem "Gesetz zur Einführung des beitragsfreien Vorschuljahres" vom 16. Juni 2009 wird §9 KibeG (Familieneigenanteil) geändert. Das Gesetz steht untem zum Download bereit.
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In der DS 19/3867 wurde der Antrag gestellt, die Mitwirkungsrechte von Eltern zu stärken und die Wahl eines Bezirkselternausschuss-Delegierten nicht mehr von der Kita-Größe abhängig zu machen. Jetzt darf in jeder Kita, auch wenn sie nur eine Gruppe hat, ein Vertreter und ein Stellvertreter für den Bezirkselternausschuss gewählt werden. Dazu sollen die §§24,25 KibeG geändert werden. Dieser Antrag wurde am 03.09.2009 in 1. und 2. Lesung einstimmig vom Plenum der Bürgerschaft angenommen. Er steht auch unten zum Download bereit.
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