| Geschwisterkindregelung bei der Kindertagesbetreuung |
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Was passiert mit einem Kita-Kind, wenn ein Geschwisterkind geboren wird? Kurz zusammengefasst:
Das hat folgenden (rechtlichen) Hintergrund: Im Koalitionsvertrag von CDU und GAL vom April 2008 wird der Anspruch formuliert: „Kein Kind soll seinen Betreuungsplatz verlieren, weil ein Elternteil nach Geburt eines Geschwisterkindes länger als drei Monate zu Hause bleibt. Der Anspruch auf einen Platz soll bis zu zwölf Monate erweitert und sofort wirksam werden. Diese Regelung wird mit dem Rechtsanspruch ab zwei Jahre für alle Kinder abgelöst.“ Dazu hat die zuständige Fachbehörde – die BSG – den Bezirksämtern per Rundschreiben vom 24.07.2008 eine verbindliche Interpretation der Ziffern 4.2 und 4.3 der Globalrichtlinie Kindertagesbetreuung (GR BSG/2006 vom 13. Juni 2006) zukommen lassen:
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| BEA Eimsbüttel-Sitzung 23.05.2013 19:30 - 22:00 Uhr |
| BEA Altona-Sitzung 23.05.2013 19:30 - 22:00 Uhr |
| BEA Mitte-Sitzung 29.05.2013 19:30 - 21:30 Uhr |
| BEA Eimsbüttel-Sitzung 13.06.2013 19:30 - 22:00 Uhr |