Geschwisterkindregelung bei der Kindertagesbetreuung

Was passiert mit einem Kita-Kind, wenn ein Geschwisterkind geboren wird?

Kurz zusammengefasst:

  • Nach der Geburt eines Geschwisterkindes kann die bisherige Betreuung für vier Monate fortgesetzt werden

  • Anschließend können Kinder unter drei Jahren für vier Stunden täglich betreut werden.
  • Für über Dreijährige tritt dann der allgemeine Rechtsanspruch über fünf Stunden mit Mittagessen ein.
  • Bei Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, Ausbildung oder Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme wird eine bedarfsgerechte Betreuung bewilligt.

 

Das hat folgenden (rechtlichen) Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag von CDU und GAL vom April 2008 wird der Anspruch formuliert: „Kein Kind soll seinen Betreuungsplatz verlieren, weil ein Elternteil nach Geburt eines Geschwisterkindes länger als drei Monate zu Hause bleibt. Der Anspruch auf einen Platz soll bis zu zwölf Monate erweitert und sofort wirksam werden. Diese Regelung wird mit dem Rechtsanspruch ab zwei Jahre für alle Kinder abgelöst.“

Dazu hat die zuständige Fachbehörde – die BSG – den Bezirksämtern per Rundschreiben vom 24.07.2008 eine verbindliche Interpretation der Ziffern 4.2 und 4.3 der Globalrichtlinie Kindertagesbetreuung (GR BSG/2006 vom 13. Juni 2006) zukommen lassen:

Gemäß Koalitionsvertrag soll bei Geburt eines Kindes ein bereits betreutes Geschwisterkind bis zu zwölf Monate weiter betreut werden.

Gemäß Ziffer 4.2. der Globalrichtlinie ‚Kindertagesbetreuung’ ist bei Geburt eines Kindes „den anderen Kindern dieser Familie, denen bereits Betreuungsleistungen nach § 6 Absatz 2 Kindertagesbetreuungsgesetz (KibeG) gewährt werden, die Betreuungsleistung zumindest für vier Monate ab diesem Zeitpunkt weiter zu bewilligen.“

In Ergänzung dieser Regelung bitten wir um Beachtung des nachstehenden fachlichen Hinweises, der durch § 6 Absatz 6 KibeG in Verbindung mit Ziffer 4.3 der Globalrichtlinie ‚Kindertagesbetreuung’ begründet ist:

„Einem Kind vor Vollendung des dritten Lebensjahres ist nach Ablauf dieser vier Monate die Kostenerstattung für eine vierstündige Krippenleistung für einen Zeitraum von bis zu acht Monaten zu bewilligen."

Beispiel 1: Kind ist bei Geburt Geschwisterkind zwei Jahre alt und wird täglich acht Stunden betreut -> maximale Bewilligung: Krippe acht Stunden für vier Monate, Krippe vier Stunden für die anschließenden acht Monate.

Beispiel 2: Kind ist bei Geburt Geschwisterkind vier Jahre alt und wird täglich acht Stunden betreut -> maximale Bewilligung: Elementar acht Stunden für vier Monate, anschließend Elementar fünf Stunden.

 

 
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