Das Kita-Gutscheinsystem

Hamburger Familien sollen durch das Kita-Gutschein-System eine Kinderbetreuung erhalten, die sich ihren Bedürfnissen anpasst (siehe auch: Rechtsanspruch).

Es werden in Hamburg keine Kitaplätze mehr zugewiesen, sondern man erhält für sein  Kind einen Kita-Gutschein, den man in jeder teilnehmenden Einrichtung einlösen kann. Die Tageseinrichtungen bekommen von der Stadt nur für die tatsächlich betreuten Kinder und deren genehmigten Zeiten Entgelte. Zur Zeit sind ca. 950 Einrichtungen im Kita-Gutscheinsystem.

Man beantragt drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuung einen Kita-Gutschein bei der Abteilung Kindertagesbetreuung des zuständigen Bezirksamtes. Aus dem Kita-Gutschein geht hervor, welche Betreuung bewilligt wird und wie hoch der Elternbeitrag ist. Er gilt normalerweise für ein Jahr. Danach sollte rechtzeitig eine Folgebewilligung beantragt werden.

Den Kita-Gutschein kann man dann in einer Kindertageseinrichtung einlösen. Wenn man sich für eine bestimmte Tageseinrichtung entschieden hat, sollte vor Ort geklärt werden, ob das Kind zu dem gewünschten Termin aufgenommen werden kann. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft jeweils die Leitung der Tageseinrichtung.

 

Anspruch auf Betreuung = Kita-Gutschein = Rechtsanspruch auf Kitaplatz!


Sollte man trotz Kita-Gutschein keinen geeigneten Platz für sein Kind finden, ist die Abteilung Kindertagesbetreuung des zuständigen Bezirksamtes gesetzlich verpflichtet, bei der Vermittlung eines Platzes zu helfen. Dieses Verfahren nennt sich Platznachweisverfahren. Findet das Jugendamt keine Lösung, gerät die BSG in die Nachweis-Pflicht und hat dem LEA gegenüber zugesagt, Einzelfalllösungen zu suchen und zu finden.

Haben Sie einen Kita-Gutschein erhalten, haben Sie auch einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz! Machen Sie ihn bitte auch geltend! Verzagen Sie nicht! Nur so erhält die BSG tatsächliche Zahlen über fehlende Kita-Plätze und den daraus resultierenden Ausbaubedarf.

 

Leistungsarten der Kindertagesbetreuung


Die Leistungsarten (Gutscheinarten) der Kindertagesbetreuung entsprechen dem Alter Ihres Kindes:

  • Jünger als 3 Jahre = Krippe
  • 3 Jahre bis zur Einschulung = Elementar
  • Schuleintritt bis 14 Jahre =Hort
  • Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, die mindestens drei Jahre alt, aber noch nicht eingeschult sind: Eingliederungshilfe

Innerhalb dieser Betreuungsarten werden unterschiedliche Betreuungsstunden angeboten, je nach Anspruch. Für Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt gibt es neben den vier- und fünfstündigen Angeboten auch Betreuungszeiten von sechs, acht, zehn und zwölf Stunden täglich. Bei Krippenkindern gibt es auch Gutscheine mit einer wöchentlichen Stundenzahl, die nach Absprache mit der Kita auf die Woche verteilt werden kann. Schulkinder können vor oder nach der Schule zwei, drei, fünf oder sieben Stunden täglich betreut werden. In den Ferien verlängert sich diese Betreuung entsprechend.

Weiterhin werden folgende Leistungsarten angeboten:

  • Anschlussbetreuung für Vorschulklassen: Für Kinder, die eine Vorschulklasse besuchen und noch nicht schulpflichtig sind.
  • Pädagogischer Mittagstisch: Für Schulkinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Nähere Informationen - auch zu den Elternbeiträgen - finden Sie auf den Seiten der BSG: bitte hier klicken.

 

Globalrichtlinie Kindertagesbetreuung


Die Globalrichtlinie regelt die Voraussetzungen, unter denen die Bezirksämter Betreuungsleistungen bewilligen, sowie die hierbei anzuwendenden Verfahren. Damit erfolgt die Umsetzung der Vorgaben des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG). Außerdem regelt sie die Bewilligung von Frühförderung gemäß KibeG sowie die Bewilligung einer Beförderung zu diesen Tageseinrichtungen.

Download der Globalrichtlinie GR BSG/2006 vom 13.06.2006: hier klicken

 

Benchmarking-Prozess bei der Gutscheinbearbeitung


Im Rahmen des Benchmarking-Prozesses der Bezirksämter wurde als eine Anregung zur Verbesserung, Vereinfachung und Beschleunigung der Gutscheinbearbeitung ein Handlungsleitfaden entwickelt, der seit Januar 2012 zur Anwendung gelangt.

Download des Handlungsleitfaden: bitte hier klicken

 
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