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„Nun müssen den Worten Taten folgen“
Bei einem Treffen mit Hamburgs Schulsenator Ties Rabe haben der Landeselternausschuss für Kindertagesbetreuung (LEA) und die Elternkammer Hamburg (EKH) ihre Forderungen für ein GBS-Notfall-Paket vorgelegt. Das Treffen war zu Stande gekommen, nachdem der LEA Mitte März auf die großen Schwierigkeiten bei der Einführung von GBS (Ganztägige Betreuung und Bildung an Schulen) hingewiesen hatte. An dem Gespräch nahm auch ein Vertreter der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie & Integration (BASFI) statt.
„Wir begrüßen die Gesprächsbereitschaft des Senators und sein Angebot, von nun an vierteljährlich mit den Elternvertretern zu sprechen,“ sagt Jörg Gröndahl, GBS-Experte im Landeselternausschuss. „Das GBS-Notfallpaket kann nur helfen, die akuten Probleme bei der GBS-Einführung zu mildern. Über grundsätzliche Schwierigkeiten, auf die der LEA und die Elternkammer vielfach hingewiesen hatte, müssen wir weiter im Gespräch bleiben.“
Gröndahl begrüßt die Ankündigung des Senators, an GBS-Standorten dieselbe Betreuungsqualität zu bieten, wie bisher durch Horte gewährleistet wurde. „Über diese Klarstellung sind wir froh,“ so Gröndahl. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse die Schulbehörde jedoch in vielen Bereichen nachlegen. „Dass der Senator die Probleme bei der GBS-Einführung gegenüber den Elternvertretern nun zur „Chefsache“ erklärt hat, ist ein wichtiges und richtiges Signal“, so Gerrit Petrich, Vorstandsmitglied der Elternkammer und Vorsitzender des Grundschulausschusses. „Er wird sich daran messen lassen müssen“.
Schulsenator Rabe hatte in dem Gespräch auch angekündigt, das Versprechen der Schulbehörde pragmatisch umzusetzen, nach dem keine Familie mehr Gebühren für GBS zahlen muss, als bisher im Hort anfielen. „Es ist gut, dass die Behörde prüfen will, die Rückzahlung höherer GBS-Gebühren nicht erst nach einem Jahr vorzunehmen, sondern in kürzeren Zeiträumen“, erklärt Gröndahl. Außerdem hat die Behörde zugesagt, Einzelfälle im Interesse der Eltern zu prüfen, die nicht zunächst höhere Gebühren zahlen können. Das bisherige Verfahren sah vor, dass Eltern Gebühren erst nach einem Jahr erstattet bekommen, wenn sie in GBS höher als im bisherigen Hort-System ausfallen. LEA und Elternkammer halten es für problematisch, dass Eltern zunächst „überbezahlen“ sollen.
Im Einzelnen haben der LEA und die Elternkammer bei dem Spitzengespräch folgende Forderungen erhoben:
1. Beschleunigung des Kantinen- und Raumausbau Der LEA verlangt, die Mittel insbesondere für den Kantinenneu- oder -ausbau schneller zur Verfügung zu stellen. Es reicht nicht aus, an manchen Standorten erst im kommenden Jahr oder später Räume für das Mittagessen zu schaffen. Zudem sind viele Kantinen zu klein bemessen, es fehlt der Platz für Lehrer und Erzieher, die am Mittagessen teilnehmen. Auch Ruhe- Bewegungs- und Kursräume, die bei weitem nicht an allen Standorten ausreichend existieren, sollten schneller (aus- und um-) gebaut werden. Den Standorten müssen Architekten zur Seite gestellt werden, um Räume optimal und zum Wohle der Kinder auszunutzen. Kantinen sind zukunftssicher zu planen, damit sie bei Bedarf auch später noch problemlos von Aufwärm- in Zubereitungs- bzw. Produktionsküchen umgewandelt werden können.
2. Geld und Personal für die Information über GBS Viele Eltern und auch Lehrer sind noch immer ratlos und schlecht informiert. Die BSB muss mit geänderter Informationskultur (Informationen nicht nur von oben nach unten durchreichen) und zusätzlichem Geld den Informationsstand aller Beteiligten verbessern. LEA und Elternkammer fordern ein Informations- und Beschwerdemanagement, das spätestens am 1. Juni 2013 - unabhängig von Ferienzeiten - Elternanfragen aufnimmt und schnell bearbeitet und beantwortet. Zudem soll das SIZ mit zusätzlichem Personal dafür gestärkt werden. Der Einsatz der Formularlotsen soll verlängert sowie eine “Task-Force” in der BSB gegründet werden, die Informationsdefizite ausmacht und aktiv dagegen vorgeht (indem sie beispielsweise weitere Elternabende an Schulen anregt und hier über GBS informiert, verständliche Faltblätter erstellt, öffentlich in Zeitungsartikeln auf die GBS-Beratung des SIZ hinweist etc.). Es muss ein ,Papier‘ geben, in dem alle Informationen zu GBS transparent und verständlich aufgeführt sind und aus dem heraus dann alle relevanten Informationen für alle jeweils beteiligten Gruppen extrahiert werden können. Insbesondere für die im nächsten Schuljahr startenden Ganztagsschulen (zum Schuljahr 2013/14 führen ca. 70 weitere Grundschulen ein Ganztagsangebot ein) müssen mehr Ansprechpartner in der Behörde benannt werden, die die Anlaufphase aktiv begleiten und mit den Akteuren vor Ort offene Fragen und Probleme angehen. Zur Zeit muss an vielen Standorten „das Rad neu erfunden“ werden, da die Schulen bei der Angebotskonzipierung zu sehr auf sich gestellt sind. Die Elternkammer schlägt vor, dass ein fester behördlicher Ansprechpartner nicht mehr als 10 Schulen betreut, um ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Vernetzung und schneller Reaktionsfähigkeit zu erreichen.
3. Starthilfe für GBS -Standorte Für ein Ganztagskonzept müssen bestimmte Mindeststandards definiert werden, welche im Rahmen einer Qualitätssicherung anzuwenden sind. Diese Standards müssen für GBS- und GTS-Standorte (GTS = Ganztag in schulischer Verantwortung) gleichermaßen vorliegen. An fast allen Standorten mussten Eltern ihre Kinder bereits für GBS anmelden, ohne zu wissen, was die Kinder im neuen Betreuungssystem erwartet, da noch keine Konzepte zum Zeitpunkt der Anmeldung vorlagen. Hier wird mit der “heißen Nadel” gestrickt und GBS entwickelt, während es eingeführt wird. Der LEA verlangt befristet für die Schuljahre 2013/14 und 2014/15 eine Verdopplung der Mittel, die den Standorten (Trägern und Schulen) für Übergabegespräche, Konzeptentwicklung etc. zur Verfügung stehen. Für die Konzeptentwicklung ist außerdem die Bezahlung insbesondere kleinerer Träger vor Betreuungsbeginn unerlässlich, da das (pädagogische) Konzept ja auch vorher idealerweise zusammen mit dem Träger erstellt werden muss. Die Elternkammer bemängelt, dass die Behörde keine Mindestqualitätsstandards veröffentlicht, mit denen die pädagogischen Konzepte und die Raumkonzepte der GBS-Standorte verglichen werden können. Sie bezweifelt, dass die versprochene „Hortqualität“ ohne Referenzrahmen an allen Standorten erreicht werden kann.
4. Zusätzliche Mittel für Inklusion Die Mittel sind gegenüber den Inklusionsgeldern für Horte pro Kind halbiert worden. Sie müssen wieder aufgestockt werden, um Inklusion zu ermöglichen und GBS nicht von Beginn an für Kinder mit besonderem Förderbedarf zu erschweren. Dies gilt insbesondere, da sich die Zusammensetzung der Gruppen gegenüber den bisherigen Horten verändert hat.
5. Getränke und Verpflegung für Früh-, Spät- und Ferienbetreuung Für Rand- und Ferienzeiten stehen den Trägern keine Mittel für die Verpflegung der betreuten Kinder zur Verfügung. Der LEA fordert, zusätzliches Geld insbesondere für Zwischenmahlzeiten bereitzustellen. Im Sinne des Kindeswohls muss hier dringend nachgesteuert werden. Die Elternkammer weist auf das Programm „TrinkWasser macht Schule“ (www.hamburgwasser.de/trinkwasser_macht_schule.html) hin. Dieses Programm ermöglicht den Schulen mit Mittagsverpflegung an ihren Standorten Trinkwasserspender aufzustellen. Dieses Programm sollte ein fester Bestandteil der Ganztagseinführung sein.
6. Evaluation LEA und Elternkammer fordern eine umfassende und unabhängige wissenschaftliche Begleitung der Einführung von GBS, die die Evaluation der neuen Form der Kindertagesbetreuung ermöglicht. Hierbei müssen auch die Nicht-Teilnehmer an GBS berücksichtigt werden, um ihre Gründe für die Nicht-Teilnahme zu erfahren. Eine Steuerungsgruppe aus Trägern, Schulen, Eltern und Behörden soll die Evaluation begleiten. Die Ergebnisse werden für die Umsetzung weiterer Verbesserungen genutzt und veröffentlicht.
7. Frequenzausgleich Bei kleineren GBS-Gruppen zahlt die BSB einen Frequenzausgleich, nicht jedoch bei Gruppen mit mehr als 23 Kindern. Der LEA fordern – auch mit Blick auf den ohnehin schlechten Personalschlüssel bei GBS – einen Frequenzausgleich auch für größere Gruppen, um zusätzliche Erzieher zu finanzieren. Für Träger in einer GTS Kooperation muss anstelle der Pauschale ebenfalls der Frequenzausgleich angewendet werden.
8. Teilhabe sozial benachteiligter Kinder LEA und Elternkammer fordern, dass Kinder aus sozial schwachen Familien ("BuT-Kinder") aus sozialpädagogischen Gründen auch die Rand- und Ferienzeiten in Anspruch können, ohne dass ihre Eltern finanziell dafür aufkommen müssen. Die dafür notwendigen Mittel sind im nicht voll ausgeschöpften BuT-Paket des Bundes vorhanden.
9. Finanzierung GTS Die Finanzierung von Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept, insbesondere von offenen GTS, die mit einem Dienstleister kooperieren (und die Kooperation nachweisen können), also wie bei GBS zusammen arbeiten, muß auch wie bei GBS erfolgen (insbesondere für Kooperationspauschalen etc.)
10. Fehlende Elternmitwirkung Die Elternkammer fordert eine Schulgesetzanpassung, mit der sichergestellt wird, dass die Elternvertretung der an der offenen Ganztagsschule teilnehmenden Kinder in den schulischen Gremien möglich ist. Nach der aktuellen Rechtslage müssten sich Eltern für ihr Kind an einer Ganztagsschule in zwei verschiedenen Gremien für Vor- und Nachmittag engagieren. |